Freitag, 13. November 2015

Das Gemeinwohl oder die Stakeholder?

Der Begriff des Gemeinwohls ist in den Medien in aller Munde. Aber was genau steckt hinter dem Konzept? Was bedeutet es? Und was sind die Unterschiede und Gemeinsamkeiten mit der Stakeholder-Perspektive?

Gemeinwohl in aller Munde

Die Universität St. Gallen veröffentlichte vor Kurzem zum ersten Mal den GemeintwohlAtlas in Deutschland und zum zweiten Mal in der Schweiz. In diesen Rankings sehen die Deutschen und die Schweizer vor allem öffentliche und gemeinnützige Organisationen ganz vorne, wenn es um den Beitrag zum Gemeinwohl geht. In der österreichischen Presse liest man in diesen Tagen von der Initiative „Bank für Gemeinwohl“, die Finanzierungsquellen sucht, um im kommenden Jahr ihr Geschäft zu eröffnen. Die Bank möchte Projekte, die dem Gemeinwohl zu Gute kommen, durch günstige Kredite fördern und lehnt Spekulation als Teil ihres Geschäfts kategorisch ab. Neben dem GemeinwohlAtlas und der Bank für Gemeinwohl tauchen heutzutage immer wieder Projekte und Kampagnen zum Thema "Gemeinwohl" in den Medien auf, wie die Bewegung der Gemeinwohl-Ökonomie samt der Gemeinwohl-Bilanz zeigt.

Was bedeutet „Gemeinwohl“?

Aufgrund der vielfältigen Verwendung in verschiedensten Kontexten – wie die obigen Beispiele verdeutlichen – wird das Gemeinwohl-Konzept oft als vage und diffus empfunden. Um den inhaltlichen und begrifflichen Nebel aufzulösen, sei auf den Ursprung des Gemeinwohlprinzips in den Grundprinzipien der katholischen Soziallehre (Personalität, Solidarität und Subsidiarität) hingewiesen, aus denen es sich ergibt beziehungsweise ableiten lässt. Als Definition schrieb das Zweite Vatikanische Konzil (1965): „Das Gemeinwohl begreift in sich die Summe aller jener Bedingungen gesellschaftlichen Lebens, die den Einzelnen, den Familien und gesellschaftlichen Gruppen ihre eigene Vervollkommnung voller und ungehinderter zu erreichen gestatten“. Auf Basis dieser Definition konkretisierte Antonio Argandoña (1998) das Gemeinwohl als:
  • Das ultimative Ziel der Gesellschaft, durch das die Gesellschaft es seinen Mitgliedern ermöglicht, ihre persönlichen Ziele zu erreichen.
  • Das Wohl (Gut) aller Gesellschaftsmitglieder, nicht nur Einiger oder der Mehrheit, und zwar in gleichen Teilen (eine Seite der Medaille).
  • Beitrag aller Gesellschaftsmitglieder zum ultimativen Ziel (andere Seite der Medaille).
  • Menge aller gesellschaftlicher Gegebenheiten und Kooperationen zur Zielerreichung der Individuen (z. B. Gesetze und Institutionen wie Bildung, Kultur, das Gesundheitswesen, etc.).
  • Nicht bloss die Summe aller Partikularinteressen und nicht als soziale Wohlfahrt oder Gesellschaftsordnung zu verstehen. Nicht statistisch definierbar. Vielmehr können Partikularinteressen, soziale Wohlfahrt oder die Gesellschaftsordnung ein Teil des Gemeinwohls sein.

 

Was bedeutet das Gemeinwohlprinzip für Unternehmen?

Wie durch die Definition deutlich wurde, beinhaltet das Gemeinwohl je nach Bezugskontext etwas anderes. Bezogen auf ein Unternehmen bedeutet dies, dass dessen Mitglieder (Mitarbeitende, Eigentümer, etc.) durch das Ziel des Unternehmens – profitabel und nachhaltig zu wirtschaften – versuchen, ihre eigenen Ziele zu verwirklichen (z.B. ihren Lebensunterhalt zu verdienen). Darüber hinaus hat das Unternehmen ebenfalls Beziehungen zur Aussenwelt, die ebenso dem Gemeinwohlprinzip unterliegen. Das heisst mit anderen Worten, dass auch externe Stakeholder bei der Erreichung ihrer Ziele zu unterstützen sind. Diese beiden Ebenen (intern und extern) verdeutlichen die Ähnlichkeit zwischen dem Gemeinwohlprinzip und dem Stakeholder-Ansatz. Jedoch fügt das Gemeinwohlprinzip der unternehmensinternen und -externen Ebene noch eine dritte hinzu: die übergeordnete, gesamtgesellschaftliche Ebene. Das Unternehmen muss ebenfalls zum oben beschriebenen ultimativen Ziel der Gesellschaft beitragen. Es ist damit auch den Mitgliedern der Gesellschaft verpflichtet, auf die es keinen direkten Einfluss hat beziehungsweise die keinen „stake“ im Unternehmen haben. Aus dieser abstrakten dritten Sphäre folgt, dass sich aus dem Gemeinwohlprinzip keine konkrete Liste von Rechten und Pflichten für das Unternehmen gegenüber seinen Stakeholdern und der Gesellschaft ableiten lässt, da jede solche Liste unvollständig und willkürlich wäre. Während die Stakeholder-Theorie die einzelnen Stakeholder und ihre (Partikular-) Interessen als Anhaltspunkte nimmt, bleibt uns das Gemeinwohlprinzip hierbei eine konkrete Antwort schuldig. Damit verkörpert das Gemeinwohl eine theoretisch interessante Konzeption – inklusive vieler Schnittmengen mit dem Stakeholder-Ansatz –, birgt jedoch für Unternehmen bei der praktischen Umsetzung aufgrund seiner Abstraktion und Komplexität einige nicht zu vernachlässigende Schwierigkeiten in sich.

Konklusionen aus der Stakeholder-Perspektive

  • Das Gemeinwohlprinzip und die Stakeholder-Theorie sind zwei miteinander verwandte Denkschulen.
  • Beide Ansätze betonen die Wichtigkeit, Stakeholdern beziehungsweise ihren Zielen Rechnung zu tragen.
  • Bei der praktischen Umsetzung erweist sich die Stakeholder-Theorie durch ihren Fokus auf Stakeholder-Interessen als einfacher handzuhaben als das Gemeinwohlprinzip.

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