Donnerstag, 23. Juli 2015

UN Global Compact: Reine PR oder tatsächliche Substanz?

Die Mehrheit aller grossen, nationalen und multinationalen Unternehmen verpflichtet sich heute zur Einhaltung des UN Global Compact. Kommen die Teilnehmer hierbei mit einem blossen Lippenbekenntnis davon oder müssen wirkliche Bestrebungen um eine nachhaltigere und gerechtere Welt geleistet werden?

Was ist der UN Global Compact (UNGC)?

Das Konzept des Global Compact wurde offiziell 1999 vom UN-Generalsekretär Kofi Annan im Rahmen des Weltwirtschaftsforums in Davos präsentiert, um die Globalisierung sozialer und ökologischer zu gestalten. Der Global Compact besteht aus zehn Prinzipien aus den Bereichen der Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Durch eine Unterschrift der Geschäftsleitung geben Unternehmen die freiwillige Selbstverpflichtung ab, die zehn Prinzipien in Zukunft einzuhalten. Damit verpflichten sie sich konkret:
  • Menschenrechte zu achten und nicht bei deren Verletzung mitzuwirken,
  • Zwangs- und Kinderarbeit sowie Diskriminierung auszuschliessen und Mitarbeitenden das Recht auf eine Gewerkschaft sowie Kollektivverhandlungen zu garantieren,
  • vorsorglich und verantwortlich mit der ökologischen Umwelt umzugehen und umweltfreundliche Technologien zu fördern,
  • gegen alle Formen von Korruption vorzugehen.
Neben Unternehmen können ebenfalls nicht-privatwirtschaftliche Organisationen den Global Compact unterzeichnen. Laut aktuellem Stand der UN-Internetseite haben über 8'300 Unternehmen und Organisationen aus mehr als 160 Ländern den Global Compact unterschrieben.

Was bedeutet eine Teilnahme am UN Global Compact für Unternehmen und andere Organisationen?

Mit einer Unterschrift ist es jedoch nicht getan, denn anschliessend muss jede teilnehmende Organisation jährlich ihre Fortschritte in einem Bericht namens „Communication on Progress“ (CoP) festhalten. Jeder CoP wird auf der Internetseite des Global Compact veröffentlicht und steht der Öffentlichkeit frei und kostenlos zur Verfügung. Durch diesen hohen Grad an Transparenz kann jeder interessierte Stakeholder die relevanten Informationen über die Organisation seiner Wahl einholen.

Natürlich ist es für den Laien meistens nicht einfach erkennbar, ob eine Unternehmung versucht, mit Hilfe von singulären Projekten ihr Image aufzupolieren und vergangene Skandale vergessen zu machen, oder tatsächlich sein Tagesgeschäft an den zehn Prinzipien ausrichtet und nach Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit strebt. Abhilfe schaffen können jedoch unabhängige NGOs und NPOs, die die Kompetenz zur Bewertung der Unternehmensberichte haben. So gibt es unzählige Organisationen, die CoPs analysieren, bewerten, UNGC-Teilnehmern Feedback geben und teilweise auch öffentlich Druck ausüben. Ein Beispiel hierfür ist die Fondation Guilé. Diese Stiftung hat zwei Investmentfonds mit zahlreichen namhaften UNGC-Unterzeichnern aufgesetzt, untersucht deren Berichterstattung jedes Jahr und unterbreitet ihnen auf Basis der Auswertung Verbesserungsvorschläge.

Andere Akteure nutzen wie gesagt darüber hinaus ihren Einfluss in der Öffentlichkeit, um zweifelhafte Teilnehmer aufzudecken und zu diskreditieren. Hieraus wird klar, dass nicht jeder Stakeholder notwendigerweise den CoP einer Organisation korrekt einschätzen können muss. Vielmehr reichen einige wenige Akteure aus, um die durch den UNGC gewährte Transparenz der Öffentlichkeit zugute kommen zu lassen und dem Global Compact eine Sanktionsmöglichkeit zu verleihen.

Konklusionen aus der Stakeholder-Perspektive:
  • Wissen und Einfluss sind dezentral und ungleich unter Stakeholdern verteilt.
  • Diese Ungleichverteilung stellt jedoch nicht unbedingt ein Problem dar, solange zumindest einige Stakeholder diese raren und wertvollen Ressourcen mit anderen Stakeholdern teilen bzw. sie davon mit profitieren lassen.

Daniel Laude

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