Donnerstag, 18. Dezember 2014

Vereinbarkeit von Beruf und Familie als Diskriminierung?

Organisationale Programme zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden von der Wirtschaft, Wissenschaft und den Medien gleichermassen als wichtiger Bestandteil von guten Arbeitsbedingungen gehandelt. Dabei geht vergessen, dass oftmals nur privilegierte Arbeitnehmende in spezifischen Branchen diese Angebote wahrnehmen können.

 

Unterschiedliche Branchen – unterschiedliches Angebot


Pünktlich zum intensiven Weihnachtsgeschäft hat die Unia die Resultate einer Benchmark-Studie zu den Arbeitsbedingungen im Detailhandel präsentiert. Obwohl mit Aldi, Coop, H&M, Lidl, Volg und einem anonymen Schuhdetailhändler nur eine kleine Stichprobe untersucht wurde, zeigt die Analyse dennoch einige interessante Ergebnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen in der Detailhandelsbranche auf. Gerade im Handlungsfeld der Vereinbarkeit von Beruf und Familie schlossen die teilnehmenden Organisationen (mit Coop als Ausnahme) schlecht ab. Beispielsweise werden Angestellte bei der Kinderbetreuung kaum unterstützt.

Ganz anders sieht es derweil mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Versicherungsbranche aus. So bietet die AXA Winterthur mit dem kürzlich lancierten Programm „Flexwork“ ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit, flexibel zwischen verschiedenen Arbeitsmodellen auswählen zu können. Dabei erhofft sich die AXA Winterthur mit diesem Programm einerseits die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeitenden zu erhöhen und andererseits sich als attraktive Arbeitgeberin zu positionieren. 
 

Unterschiedliche Branchen – gleiche Bedürfnisse?


Wie kommt es, dass zwischen dem Detailhandel und der Versicherungswirtschaft solch grosse Unterschiede im Verständnis von Programmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bestehen? Gerade der Schweizerische Arbeitgeberverband empfiehlt Betrieben mit unregelmässigen Arbeitszeiten, Kinderbetreuungsangebote auch abends, an Wochenenden und an Feiertagen zu garantieren. Diese Empfehlung wird branchenunabhängig gemacht.

In der Detailhandelsbranche sind mehr Frauen als Männer beschäftigt und das Bildungsniveau ist für die Schweiz unterdurchschnittlich. Oftmals können die Beschäftigten sich gar nicht mit den Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben auseinandersetzen. Beispielsweise ist es für eine alleinerziehende Mutter mit Migrationshintergrund schwierig, ihr Vollzeitpensum zu reduzieren, da sonst existentielle Einkommenseinbussen drohen. Ein integriertes Kinderbetreuungsangebot würde sie jedoch begrüssen.

In der Versicherungsbranche hingegen arbeiten mehrheitlich gutausgebildete Männer und Frauen. Das Lohnniveau ist bedeutend höher als im Detailhandel. Aus diesem Grund kann es sich ein grosser Teil der Arbeitnehmenden leisten, alle Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu nutzen, ohne dadurch existentielle Einbussen im Einkommen hinzunehmen.
 

Bedürfnisorientiertes Angebot


Der Vergleich zeigt auf, dass die von der Wirtschaft, Wissenschaft und Medien als Best Practice propagierten Programme zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben eine von der Ausbildung und vom Einkommen privilegierte Arbeitnehmerschaft ansprechen. Oftmals stammen diese Best Practice Beispiele aus dem wertschöpfungsstarken Finanzsektor. Für die Arbeitnehmenden in der Detailhandelsbranche sind verschiedene Aspekte solcher Programme jedoch nur von beschränktem Wert.

Mit Berechtigung weist der Arbeitgeberverband darauf hin, dass die angebotenen Programme einer Organisation im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben von den betrieblichen Möglichkeiten und Verhältnissen abhängen. Ebenso wichtig sind aber auch die Bedürfnisse der Arbeitnehmenden. Nur durch deren Berücksichtigung kann eine Organisation innerhalb einer Branche sinnvolle Programme zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben anbieten, welche für die Arbeitnehmenden tatsächlich von Wert sind. Ansonsten kann eine zusätzliche Diskriminierung zwischen privilegierten (Finanzbranche) und weniger privilegierten Arbeitnehmenden (Detailhandel) auftreten.
 

Konklusion aus der Stakeholder Perspektive
  • Der Stakeholder Mitarbeitende muss für  das Issue der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben genauer unterteilt werden.
  • Wertschöpfung in Stakeholderbeziehungen ist ein zweiseitiger Aushandlungsprozess und kann sich über verschiedene Branchen hinweg unterschiedlich ausgestalten.

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