Mittwoch, 26. März 2014

Kann Recht das Richtige fördern? Der Lackmustest für die Minderinitiative

Ein in diesen Tagen erscheinender Bericht des Bundes macht die Verantwortung der Unternehmen zum Thema. Knacknuss ist die Frage, inwieweit der Gesetzgeber unverbindliche globale Ethik-Standards für Schweizer Unternehmen verbindlich erklären soll. Die Meinungen sind entlang der bekannten Fronten gemacht: Hier die Stimmen der wirtschaftskritischen Nichtregierungsorganisationen, für die jedes Mittel recht scheint, dem erklärten Richtigen Geltung zu verschaffen; dort die vermeintlich wirtschaftsfreundlichen Vertreter, für die jede Regulierung eine zu viel ist. In dieses „Freiwilligkeitsmantra“ der Letzteren möchte ich hier nicht einstimmen. Ich stelle mir aber die Frage, inwiefern ein Mehr an Regulierungen tatsächlich das Verantwortungsgefühl in Unternehmen steigern kann. Kann Recht das Richtige fördern? Anschauungsmaterial bietet dabei die Minder-Initiative – soweit die Folgen bereits abzuschätzen sind.


Die Abzockerinitiative, wie sie auch genannt wurde, versprach, die Vergütung des Topmanagements einzuschränken. Diese sei aus dem Ruder gelaufen; manche Kommentatoren sahen den gesellschaftlichen Kitt gefährdet. Das Heil hat die Initiative in der Verrechtlichung des Richtigen gesucht. Neue Verfahrensregeln sollen dem Richtigen, nämlich einer gesellschaftlich akzeptablen Vergütungspraxis, zum Durchbruch verhelfen.

Zum heutigen Zeitpunkt weiss man aber von einem anderen Durchbruch: Als eine direkte Folge ist die Nachfrage nach der sogenannten „Directors and Officers Liability“-Versicherung explodiert. Diese schützt das Privatvermögen der Verwaltungsratsmitglieder vor Zugriffen aus Verantwortlichkeitsklagen. Als Indikator belegt es zwar, dass sich das Handeln der Verantwortlichen verstärkt nach der Legalität richtet. Doch ist es eher ein Absichern der Verantwortlichen – getrieben aus Angst vor Verantwortung?

Dass dem Richtigen mit dem kommenden Inkrafttreten der Bestimmungen kaum genüge getan wird, zeigen die ersten in den Medien kursierenden Vergütungsberichte, die den Aktionären vorgelegt werden sollen. Verantwortung-Übernehmen wird gewissermassen zur Compliance-Übung. Rein Ökonomische Argumente stützen darin die unveränderlich überrissenen Managerlöhne: „Wir müssen marktgerechte Löhne zahlen, um im ‚War for Talents‘ mithalten zu können!“, verteidigen sich die Verantwortlichen. Dass der Souverän gesellschaftsgerechte Löhne gefordert hat, wird geflissentlich übersehen.

Für mich verstärkt die Verrechtlichung des Richtigen deshalb nur das, was die Stakholder-Theory-Forschung mit „Separation Fallacy“ benennt: Die Loslösung des Wirtschaftshandeln aus unserem Alltagshandeln. Im Alltag gilt noch die „Moral“; in der Wirtschaft hingegen nur noch das „Business“, die scheinbaren Gesetzmässigkeiten des erbarmungslosen Wettbewerbs.

Das Recht, so mein Fazit, kann das Richtige nicht erzwingen. Das Recht entbindet vom persönlichen „Commitment“. Das Recht sorgt einzig für einen Begründungsdruck – der umso mehr eine rein ökonomische Logik in der Wirtschaft zementiert. Das Richtige keimt aber in verinnerlichten Werthaltungen, nicht in Verfahrensregeln. Statt mehr Direktiven, die darin scheitern, das Richtige vorzuschreiben, brauchen wir mehr Geschichten, die das Richtige erzählen. Insbesondere dort, wo die Verantwortlichen von morgen zuhören.

Christian Stutz

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