Seit die SNB den Euromindestkurs aufgehoben hat, haben gemäss einem Artikel im Tages Anzeiger offenbar rund dreissig Schweizer Industriebetriebe die Arbeitszeiten verlängert. Arbeitszeiterhöhungen sind laut dem Gesamtarbeitsvertrag in der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie grundsätzlich nur in ausserordentlichen Lagen möglich und erfordern die Zustimmung der Arbeitnehmervertretung. Eine solche Verlängerung der Arbeitszeit beruht also auf der Annahme, dass eine aussergewöhnliche Situation vorliege, die diese Massnahme vorübergehend rechtfertige. Oder ist es doch nur ein weiterer Schritt in einer längerfristigen Entwicklung?